Drohnenflug in der Nähe des Flughafens Zürich (LSZH)

Für die Gemeinde Winkel durften wir eine neue Entwicklungsdokumentation mit der Drohne erstellen. Der Einsatzort lag in unmittelbarer Nähe zum Flughafen Zürich AG (LSZH) – nur rund 500 Meter von Position 1 entfernt. Ein Drohnenflug in dieser sensiblen Zone erfordert höchste Präzision, umfassende Sicherheitsmassnahmen und eine enge Abstimmung mit allen zuständigen Behörden.

Gerade im Bereich rund um einen internationalen Flughafen gelten für Drohnenpiloten strenge Vorschriften. Ohne Bewilligung darf in solchen Kontrollzonen kein Drohnenflug durchgeführt werden. Deshalb wurde der gesamte Einsatz im Voraus detailliert geplant und mit skyguide koordiniert.

Drohnenbewilligung am Flughafen Zürich

Jeder einzelne Flug musste vor dem Start offiziell bewilligt werden von:

  • dem Zürich Tower
  • der Airport Authority
  • der Kantonspolizei Flughafen

Zusätzlich erfolgte eine enge und strikte Abstimmung mit skyguide, um einen sicheren Ablauf des Flugbetriebs jederzeit gewährleisten zu können.

Die Kommunikation mit den zuständigen Stellen war während des gesamten Projekts essenziell. Besonders bei Drohneneinsätzen in der Nähe von Flughäfen gelten strikte Vorgaben hinsichtlich Flughöhe, Flugzeiten, Sicherheitsabständen und Sichtkontakt.