Die Schweiz übernimmt nun definitiv das neue europäische Drohnenreglment. Ab 01.Januar 2023 treten die neuen Drohnen Regulierungen in Kraft.  Neu werden Drohnen und deren Einsetze in Kategorien unterteilt. Neu muss sich auch jeder Drohnenpilot/in beim BAZL registrieren, egal ob die Drohne 250g oder weniger hat.

  • Offene Kategorie: Können Drohnen ohne Bewilligung eingesetzt werden, wenn sie auf Sicht geflogen werden, unter 120m AGL bleiben und unter 25KG Abfluggewicht aufweisen. Je nach Gewicht der Drohne gibt es Einschränkungen, wie nahe an unbeteiligte Personen herangeflogen werden darf.
  • In der speziellen Kategorie werden diejenigen Drohnen betrieben, für welche eine Interaktion mit der zuständigen Behörde nötig ist, beispielsweise, wenn sie ausserhalb der Sichtweite des Piloten geflogen werden oder über Menschenansammlungen betrieben werden.
  • Die zulassungspflichtige Kategorie ist für sehr risikoreichen Betrieb (z. B. Personen- oder Gefahrguttransport) vorgesehen.

Neu werden in der offenen Kategorie Lizenzen/ Prüfungen (A1, A2, A3) notwendig sein. Je nach Drohnenklasse (C0, C1, C2, C3, C4) und deren Unterkategorien entscheidet sich welche Lizenz notwenig ist.

Natürlich sind wir bereits seit Aug. 2021 beim BAZL registriert und haben alle nötigen und möglichen Lizenzen bereits absolviert.